Informationen zur Führerscheinklasse L
Umfasst sind Zugmaschinen, die gemäß ihrer Art für den Einsatz in der Forst- und Landwirtschaft errichtet wurden. Deren Höchstgeschwindigkeit darf zudem 40 Km/h nicht überschreiten. Gemeint sind folglich Trecker, Futtermaschinen, Stapler sowie ähnliche Last- und Zuggefährte. Ebenso ist die Mitnahme eines Anhängers erlaubt. Mit diesem reduziert sich das rechtmäßige Tempo aber auf 25 Km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlusskl.: keine
Vorbesitz: –
Ausbildung Klasse L
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff und
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Prüfung Klasse L
Theorie
- 30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
Praxis
- entfällt.