Klasse L

Informationen zur Führerscheinklasse L

Umfasst sind Zugmaschinen, die gemäß ihrer Art für den Einsatz in der Forst- und Landwirtschaft errichtet wurden. Deren Höchstgeschwindigkeit darf zudem 40 Km/h nicht überschreiten. Gemeint sind folglich Trecker, Futtermaschinen, Stapler sowie ähnliche Last- und Zuggefährte. Ebenso ist die Mitnahme eines Anhängers erlaubt. Mit diesem reduziert sich das rechtmäßige Tempo aber auf 25 Km/h.

Mindestalter: 16 Jahre
Einschlusskl.: keine
Vorbesitz: –

Ausbildung Klasse L

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff und
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Prüfung Klasse L

Theorie

  • 30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)

Praxis

  • entfällt.